Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Tierseuchen versteht man unter „Erkrankung“ üblicherweise das Auftreten klinischer oder pathologischer Symptome der Infektion. Für die Zwecke dieser Verordnung jedoch, die darauf abzielt, die Ausbreitung bestimmter Tierseuchen zu bekämpfen bzw. diese zu tilgen, sollte die Erkrankungsdefinition weiter gefasst werden, damit auch sonstige Träger der Seuchenerreger erfasst werden.
„Seuche“ das Auftreten von Infektionen oder Infestationen bei Tieren, unabhängig davon, ob klinische oder pathologische Erscheinungsbilder vorliegen, die von…
Tierseuche eine Seuche gemäß der Definition in Artikel 4 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/429;
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen festgelegt, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind. Diese…
Feststellung von Anzeichen für das Auftreten gelisteter oder neu auftretender Seuchen und Informationen darüber;
Tierseuchenerreger, Erreger:vermehrungsfähige Erreger, die bei Tieren übertragbare Krankheiten hervorrufen können, sowie vermehrungsfähige, hinsichtlich der…
Allerdings ist es im Rahmen der Bekämpfungsstrategien für manche Tierseuchen erforderlich, die Verwendung bestimmter Tierarzneimittel zu verbieten oder zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.