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Damit sichergestellt ist, dass die Notfallpläne im Ernstfall auch tatsächlich durchgeführt werden können, ist es unerlässlich, Übungen mit den betreffenden Systemen durchzuführen und sie auf ihre Wirksamkeit zu testen. Dazu sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der benachbarten Mitgliedstaaten sowie, soweit machbar und relevant, mit den zuständigen Behörden benachbarter Drittländer und Drittlandsgebiete Simulationen durchführen.
Sofern realisierbar und angezeigt, werden Simulationen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden angrenzender Mitgliedstaaten sowie angrenzender…
Simulationsübungen für prioritäre Schädlinge, deren Auftreten in einem Mitgliedstaat Folgen für benachbarte Mitgliedstaaten haben könnte, können von den…
den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen zuständiger Behörde und den anderen betreffenden staatlichen Stellen und den einschlägigen Interessenträgern, damit…
Die Präventions- und Notfallpläne sollten regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert werden. Damit die Notfallpläne stets aktuell und wirksam sind, sollten die…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Notfallpläne regelmäßig getestet, überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden; dabei ist den Erfahrungen aus…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Betreiber und Eigentümer in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten regelmäßig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.