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Kaliumiodid ist ein Mineralstoff, der gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf. Es wird daher für sinnvoll erachtet, die Fußnote zu streichen, der zufolge für diesen Stoff eine Bewertung gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgenommen werden muss.
Calciumhydroxid ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. In Anbetracht der…
Diammoniumphosphat ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. In Anbetracht der…
Bezüglich Kaliumtriiodid gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Aufnahme dieses Stoffes in den Anhang IV im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 438 und der Bezeichnung Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß…
Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des…
Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel in Kaliumnitrat (E 252) zuzulassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.