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Mehrere Jodsalze, bei denen es sich um zur Gruppe der Spurenelemente zählende Zusatzstoffe handelt, wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 96/7/EG der Kommission geänderten Fassung zugelassen. Diese Zusatzstoffe sind auf der Grundlage von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte gemeldet worden und unterliegen den Überprüfungen und Verfahren gemäß dieser Bestimmung.
Neubewertung bestimmter Zusatzstoffe, die bereits gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassen sind.
Die Richtlinie 70/524/EWG regelt die Zulassung der Zusatzstoffe, die in der Gemeinschaft verwendet werden. Die Zusatzstoffe gemäß Anhang C Teil II der genannten…
Die Bedingungen für die Zulassung der zur Gruppe der „Spurenelemente“ zählenden Zusatzstoffe E1 Eisen — Fe, E3 Kobalt — Co, E4 Kupfer — Cu, E5 Mangan — Mn und…
Die Richtlinie 70/524/EWG schreibt vor, dass nur solche Zusatzstoffe in den Verkehr gebracht werden dürfen, für die eine gemeinschaftliche Zulassung erteilt…
Informationen der zuständigen Behörden und der Stakeholder-Organisationen zufolge weisen Zusatzstoffe der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“,…
Die Bewertung des Antrags auf Zulassung des neuen Verwendungszwecks dieses Zusatzstoffes hat ergeben, dass die in der Richtlinie 70/524/EWG genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.