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Am 25. März 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken gestellt, die unter die Lebensmittelunterkategorie 14.1.5.2 „Sonstige“ des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 fallen. Der Antrag wurde anschließend gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 23. Januar 2015 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in Senf gestellt. Der Antrag wurde anschließend…
Am 13. November 2013 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Steviolglycoside (E 960) gestellt. Der Antrag wurde gemäß…
Die Behörde bewertete die Sicherheit von Steviolglycosiden als Süßungsmittel und gab am 10. März 2010 ihr Gutachten dazu ab. Die Verwendung von…
Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in den brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken in der…
Am 24. April 2014 wurde ein Antrag gestellt auf Zulassung der Verwendung von Süßungsmitteln in allen Lebensmitteln, die zur Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.