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In der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates sind Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln festgelegt, die im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls anzuwenden sind, der/die zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt hat oder wahrscheinlich führen wird. Diese Höchstwerte entsprechen noch immer den neuesten international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Grundlage für die Festlegung der in der vorliegenden Verordnung enthaltenen Höchstwerte wurde überprüft und ist in der Veröffentlichung 105 der Kommission zum Strahlenschutz (nach einem Unfall anzuwendende EU-Kriterien für Einschränkungen bei Lebensmitteln) beschrieben. Diese Werte basieren im Besonderen auf einem Referenzwert von 1 mSv pro Jahr für die individuelle effektive Dosis durch Ingestion sowie auf der Annahme, dass 10 % der jährlich konsumierten Nahrung kontaminiert sind. Für Säuglinge unter einem Jahr gelten jedoch andere Annahmen.
entgegen Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2219/89 des Rates vom 18. Juli 1989 über besondere Bedingungen für die Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Futtermitteln…
Diese Verordnung enthält Höchstwerte für die radioaktive Kontamination von: die nach einem nuklearen Unfall oder einem anderen radiologischen Notfall, der/die…
Die Höchstwerte der Radioaktivität sollten für Lebens- und Futtermittel gelten, die aus der Union stammen oder aus Drittländern eingeführt werden, wobei Ort und…
Trinkwasser wird wie andere Lebensmittel direkt oder indirekt aufgenommen und spielt daher eine Rolle bei der Gesamtexposition der Verbraucher gegenüber…
Erhält die Kommission — insbesondere gemäß dem Gemeinschaftssystem für den beschleunigten Informationsaustausch im Falle einer radiologischen Notstandssituation…
Es sollte ein System eingerichtet werden, das es der Gemeinschaft ermöglicht, die zum Schutz der Bevölkerung erforderlichen Höchstwerte an Radioaktivität für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.