Erwägungsgrund 3 32016R0555
Am 27. Januar 2016 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2262 (2016) zur Änderung der Benennungskriterien für das Einfrieren von Vermögenswerten an. Der Rat hat den Beschluss (GASP) 2016/564 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP angenommen, um die Resolution 2262 (2016) umzusetzen.