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VERORDNUNG (EU) 2016/567 DER KOMMISSION vom 6. April 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorantraniliprol, Cyflumetofen, Cyprodinil, Dimethomorph, Dithiocarbamaten, Fenamidon, Fluopyram, Flutolanil, Imazamox, Metrafenon, Myclobutanil, Propiconazol, Sedaxan und Spirodiclofen in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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