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Bestimmte Einrichtungen wären nicht in der Lage, das von EURES-Mitgliedern gemäß dieser Verordnung geforderte vollständige Aufgabenspektrum zu erfüllen, obwohl sie einen bedeutenden potenziellen Beitrag zum EURES-Netz leisten können. Daher ist es angebracht, ihnen in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu geben, EURES-Partner zu werden. Eine solche Ausnahme sollte nur in begründeten Fällen gewährt werden und könnte dadurch begründet werden, dass der Antragsteller von geringer Größe ist, über begrenzte finanzielle Mittel verfügt, gewöhnlich nicht das geforderte gesamte Aufgabenspektrum abdeckt oder eine Einrichtung ohne Erwerbszweck ist.
Eine in einem Mitgliedstaat rechtmäßig agierende Einrichtung kann unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und im Rahmen des in Absatz 1…
Es ist wichtig, dass die EURES-Mitglieder und -Partner bei der Erbringung der für Grenzgänger spezifischen Leistungen mit Einrichtungen außerhalb des…
Jede Einrichtung, einschließlich öffentlicher und privater Arbeitsvermittlungen oder entsprechender Stellen des dritten Sektors, die sich verpflichtet, alle…
Um die Zusammensetzung des EURES-Netzes für einen Übergangszeitraum festzulegen und den kontinuierlichen Betrieb mit dem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 492/2011…
Im Einklang mit ihrer Zuständigkeit hinsichtlich der Organisation ihrer Arbeitsmärkte sollte es den Mitgliedstaaten obliegen, für ihr Hoheitsgebiet…
Einrichtungen, die als „EURES-Partner“ im Sinne des Artikels 3 Buchstabe c des Durchführungsbeschlusses 2012/733/EU benannt sind oder die als „assoziierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.