Erwägungsgrund 40 32016R0589
Bei der Bereitstellung grundlegender Informationen über das EURES-Portal und das EURES-Netz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner einen wirksamen Zugang zu den Unterstützungsleistungen gemäß dieser Verordnung nicht nur dadurch ermöglichen, dass sie sicherstellen, dass diese Leistungen auf ausdrücklichem Wunsch eines einzelnen Arbeitnehmers oder Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden, sondern dass sie gegebenenfalls auch von sich aus Informationen über EURES für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anlässlich der ersten Kontaktaufnahme („Mainstreaming von EURES“) bereitstellen und proaktiv Unterstützung in diesem Bereich im gesamten Rekrutierungsverfahren anbieten.