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Zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sollten alle bei den ÖAV und anderen EURES-Mitgliedern oder gegebenenfalls EURES-Partnern öffentlich zugänglich gemachten Stellenangebote auf dem EURES-Portal veröffentlicht werden. Unter bestimmten Umständen jedoch und um sicherzustellen, dass das EURES-Portal nur Informationen enthält, die für die Mobilität innerhalb der Union relevant sind, sollten die Mitgliedstaaten den Arbeitgebern ermöglichen können, ein Stellenangebot nicht im EURES-Portal veröffentlichen zu lassen, wenn der Arbeitgeber zuvor eine objektive Bewertung der mit der betreffenden Arbeitsstelle verbundenen Anforderungen, insbesondere der für die angemessene Erfüllung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben erforderlichen spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen vorgenommen hat und auf dieser Grundlage die Nichtveröffentlichung des Stellenangebots allein aus diesen Gründen begründen kann.
Um Stellenangebote und -gesuche zusammenzuführen, macht jeder Mitgliedstaat folgende Informationen für das EURES-Portal verfügbar: a) alle bei den ÖAV…
Seit seiner Einführung im Jahr 1994 ist EURES ein Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den ÖAV, das über sein personelles Netz und über…
Für die Zwecke des EURES-Portals übermitteln die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner alle bei ihnen öffentlich zugänglich gemachten…
Die EURES-Mitglieder und -Partner stellen sicher, dass alle Stellenangebote, Stellengesuche und Lebensläufe, die über das EURES-Portal bereitgestellt werden,…
Bei der Bereitstellung grundlegender Informationen über das EURES-Portal und das EURES-Netz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die EURES-Mitglieder und…
Im Einklang mit ihrer Zuständigkeit hinsichtlich der Organisation ihrer Arbeitsmärkte sollte es den Mitgliedstaaten obliegen, für ihr Hoheitsgebiet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.