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Am 27. März 2014 gab der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) ein wissenschaftliches Gutachten zu Kaliumhydroxid ab, wonach die Verwendung von Kaliumhydroxid zum Aufweichen/Entfernen von Hornhaut in einer Konzentration bis 1,5 % Massenanteil unbedenklich ist.
Angesichts des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS vertritt die Kommission die Auffassung, dass Kaliumhydroxid daher als unbedenklich zum…
Angesichts der Feststellungen des SCCS zum verantwortungsvollen Risikomanagement von Erzeugnissen mit freiem Kaliumhydroxid in einer Konzentration von 0,5 %…
Der SCCS stellte auch fest, dass die sichere Verwendung von kosmetischen Mitteln, die freies Kaliumhydroxid in einer Konzentration von 0,5 % Massenanteil oder…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 19. September 2013 eine wissenschaftliche Stellungnahme über die Sicherheit von Ethyl…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 12. Dezember 2013 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon (nur in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.