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Der SCCS stellte auch fest, dass die sichere Verwendung von kosmetischen Mitteln, die freies Kaliumhydroxid in einer Konzentration von 0,5 % Massenanteil oder mehr enthalten, von einem verantwortungsvollen Risikomanagement in Form von Warnhinweisen und einer umfassenden Gebrauchsanweisungen abhängt.
Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit…
Angesichts der Feststellungen des SCCS zum verantwortungsvollen Risikomanagement von Erzeugnissen mit freiem Kaliumhydroxid in einer Konzentration von 0,5 %…
Am 27. März 2014 gab der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) ein wissenschaftliches Gutachten zu Kaliumhydroxid ab, wonach die…
Der SCCS sollte gegebenenfalls Stellungnahmen zur Sicherheit der Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln abgeben. Diese Stellungnahmen sollten…
Angesichts des wissenschaftlichen Gutachtens des SCCS vertritt die Kommission die Auffassung, dass Kaliumhydroxid daher als unbedenklich zum…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ („SCCS“) kam in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.