Art. 82 Abs. 2 Buchst. a 32016R1447VERORDNUNG (EU) 2016/1447 DER KOMMISSION vom 26. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung (Text von Bedeutung für den EWR)
die Anforderung(en), in Bezug auf die eine Freistellung gewährt oder verweigert wurde;
Art. 54 Abs. null Buchst. b 32016R1388VERORDNUNG (EU) 2016/1388 DER KOMMISSION vom 17. August 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (Text von Bedeutung für den EWR)
den Inhalt der Freistellung;
Art. 62 Abs. 12 Buchst. a 32017R2195die Bestimmungen, für die eine Freistellung gewährt oder verweigert wurde;
Art. 9 Abs. 2 31996L0067RICHTLINIE 96/67/EG DES RATES vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft
Jede gemäß Absatz 1 getroffene Freistellungsentscheidung muß Außerdem darf die Freistellung nicht
Art. 64 Abs. 1 32019R0943VERORDNUNG (EU) 2019/943 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können Freistellungen von den einschlägigen Bestimmungen der Artikel 3 und 6, des Artikels 7 Absatz 1, des Artikels 8 Absätze 1 und 4, der…