Erwägungsgrund 2 32016D1744BESCHLUSS (EU) 2016/1744 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/437 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 15. März 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll wurden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/776 unterzeichnet und sind ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig anwendbar.
Erwägungsgrund 2 32017D0233BESCHLUSS (EU) 2017/233 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1363 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Juni 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32016D2044BESCHLUSS (EU) 2016/2044 DES RATES vom 18. November 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Namen der Europäischen Union
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/431 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird mit Wirkung vom 3. März 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0232BESCHLUSS (EU) 2017/232 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1197 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 24. Juni 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32015R2313VERORDNUNG (EU) 2015/2313 DES RATES vom 30. November 2015 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia
Der Rat hat am 30. November 2015 den Beschluss (EU) 2015/2312 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens und des Protokolls angenommen.