Erwägungsgrund 2 32016D2044BESCHLUSS (EU) 2016/2044 DES RATES vom 18. November 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Namen der Europäischen Union
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/431 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird mit Wirkung vom 3. März 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32017D0225BESCHLUSS (EU) 2017/225 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32016D1741BESCHLUSS (EU) 2016/1741 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 8. Dezember 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32017D0233BESCHLUSS (EU) 2017/233 DES RATES vom 7. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1363 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Juni 2016 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32016D1742BESCHLUSS (EU) 2016/1742 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D0274BESCHLUSS (EU) 2016/274 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens — im Namen der Europäischen Union — zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1036 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.