Erwägungsgrund 5 32016R0792Mit dieser Verordnung soll ein gemeinsamer Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Verbraucherpreisindizes und des…
Erwägungsgrund 6 32016R0792Mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung harmonisierter Verbraucherpreisindizes geschaffen. Dieser…
Art. 2 Nr. 6 32016R0792Begriffsbestimmungen
„harmonisierter Verbraucherpreisindex“ oder „HVPI“ den vergleichbaren Verbraucherpreisindex, den jeder Mitgliedstaat erstellt;
Erwägungsgrund 1 32016R0792Mit dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) soll die Inflation in allen Mitgliedstaaten auf harmonisierte Weise gemessen werden. Die Kommission und die…
Art. 3 Abs. 9 32016R0792Erstellung der harmonisierten Indizes
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, die die Aufgliederung des OOH-Preisindex und des HPI festlegen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem…