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Mit dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) soll die Inflation in allen Mitgliedstaaten auf harmonisierte Weise gemessen werden. Die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) nutzen den HVPI bei ihrer Bewertung der Preisstabilität in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) misst mit dem HVPI, inwieweit ihr Preisstabilitätsziel nach Artikel 127 Absatz 1 AEUV erreicht wird, das von…
„harmonisierter Verbraucherpreisindex“ oder „HVPI“ den vergleichbaren Verbraucherpreisindex, den jeder Mitgliedstaat erstellt;
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Verbraucherpreisindizes (HVPI, HVPI-KS,…
Mit dieser Verordnung soll ein gemeinsamer Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Verbraucherpreisindizes und des…
Der HVPI soll der Bewertung der Preisstabilität dienen. Er ist nicht als Lebenshaltungskostenindex konzipiert. Als Ergänzung zum HVPI sollten Forschungsarbeiten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung harmonisierter Verbraucherpreisindizes geschaffen. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.