Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Europol-spezifischen Datenschutzbestimmungen sollten gestärkt werden und sich auf die der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zugrunde liegenden Prinzipien stützen, um einen hohen Schutz des Einzelnen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Da in der dem EUV und dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 21 zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit der spezifische Charakter der Verarbeitung personenbezogener Daten im Strafverfolgungsbereich anerkannt wird, sollten die Datenschutzbestimmungen von Europol autonom sein, gleichzeitig jedoch mit anderen einschlägigen Datenschutzvorschriften, die im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit in der Union Anwendung finden, vereinbar sein. Diese Vorschriften umfassen insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarates und dessen Empfehlung Nr. R(87) 15 .
in unabhängiger Weise sicherzustellen, dass Europol die Datenschutzbestimmungen der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EU) 2018/1725 sowie die…
Gemäß der dem EUV und dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 21 zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der…
Unabhängige, transparente, rechenschaftspflichtige und effektive Aufsichtsstrukturen sind für den Schutz des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung…
Da Europol ferner nicht operative personenbezogene Daten verarbeitet, die in keinem Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen stehen, etwa personenbezogene…
Europol ist gehalten, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem Beschluss die Bestimmungen des im Europol-Beschluss festgeschriebenen Schutzes…
Es ist wichtig, eine verstärkte und wirksame Überwachung von Europol sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sich der EDSB auf geeignete Fachkompetenz im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.