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Die schrittweise Errichtung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums erfordert Maßnahmen der Union im Bereich der Vorschriften für den Eisenbahnverkehr hinsichtlich der technischen Sicherheits- und Interoperabilitätsaspekte, die beide untrennbar miteinander verbunden sind und beide eines höheren Maßes an Harmonisierung auf Unionsebene bedürfen. Einschlägige Rechtsvorschriften für den Eisenbahnverkehr wurden in den letzten beiden Jahrzehnten erlassen, insbesondere drei Eisenbahnpakete, wovon die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in diesem Zusammenhang die wichtigsten sind.
Mit der Richtlinie 2004/49/EG wurde ein gemeinsamer Regelungsrahmen für die Eisenbahnsicherheit geschaffen, wobei der Inhalt der Sicherheitsvorschriften, die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine Europäische Eisenbahnagentur (im Folgenden „Agentur“) eingerichtet, um…
Die Richtlinie (EU) 2016/797 und die Richtlinie (EU) 2016/798 werden die Prüfung der nationalen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und…
Mit der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher europäischer Eisenbahnraum mit gemeinsamen Vorschriften für die…
Die gleichzeitige Verfolgung von Eisenbahnsicherheits- und Interoperabilitätszielen erfordert von einer Facheinrichtung geleitete umfangreiche technische…
Auf der Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG wurden harmonisierte Methoden festgelegt, die in Bezug auf die Überwachung, die Konformitätsprüfung, die Aufsicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.