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Es wird allgemein das Ziel verfolgt, die neue Aufteilung von Funktionen und Aufgaben zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden und der Agentur effizient zu gestalten, ohne dass das derzeitige hohe Sicherheitsniveau beeinträchtigt wird. Zu diesem Zweck sollten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Agentur und den nationalen Sicherheitsbehörden geschlossen werden, die auch Kostenelemente umfassen. Die Agentur sollte über ausreichende Mittel für die Ausführung ihrer neuen Aufgaben verfügen, und der Zeitpunkt der Zuweisung dieser Mittel sollte sich nach eindeutig definierten Bedürfnissen richten.
Die Ziele der Zusammenarbeit zwischen den in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Stellen sind insbesondere: Die Agentur erleichtert die Zusammenarbeit…
Bei den Kooperationsvereinbarungen kann es sich um Einzel- oder um Rahmenvereinbarungen handeln, an denen eine oder mehrere nationale Sicherheitsbehörden…
Die neue Aufteilung von Funktionen und Aufgaben zwischen nationalen Sicherheitsbehörden und der Agentur in Bezug auf die Erteilung von…
Die Agentur und die nationalen Sicherheitsbehörden sollten unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit zusammenarbeiten und entsprechend gemeinsame…
Um die Zusammenarbeit zu erleichtern und eine klare Aufteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Agentur und den nationalen Sicherheitsbehörden zu…
Die Agentur sollte befugt sein, ein Instrument einzurichten, das den Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Akteuren erleichtert, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.