Erwägungsgrund 38 32016R0796
Im Falle von Meinungsunterschieden zwischen der Agentur und nationalen Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen oder Fahrzeuggenehmigungen sollte ein Schiedsverfahren geschaffen werden, sodass Entscheidungen in abgestimmter und kooperativer Weise getroffen werden können.