Erwägungsgrund 3 32016R0912
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 21 der Richtlinie 96/48/EG des Rates eingesetzten Ausschusses —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 21 der Richtlinie 96/48/EG des Rates eingesetzten Ausschusses —