Art. 74 Abs. 1 32017R1001Unionskollektivmarken
Eine Kollektivmarke der Europäischen Union (im Folgenden „Unionskollektivmarke“) ist eine Unionsmarke, die bei der Anmeldung als solche bezeichnet wird und dazu…
Art. 83 Abs. 2 32017R1001Unionsgewährleistungsmarken
Natürliche oder juristische Personen, einschließlich Einrichtungen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts können eine…
Art. 19 Abs. 1 Buchst. b 32017R1001Gleichstellung der Unionsmarke mit der nationalen Marke
wenn Buchstabe a nicht anwendbar ist, der Inhaber zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt eine Niederlassung hat.
Art. 9 Abs. 1 32017R1001Rechte aus der Unionsmarke
Mit der Eintragung einer Unionsmarke erwirbt ihr Inhaber ein ausschließliches Recht an ihr.
Art. 1 Abs. 1 32017R1001Unionsmarke
Die entsprechend den Voraussetzungen und Einzelheiten dieser Verordnung eingetragenen Marken für Waren oder Dienstleistungen werden nachstehend „Unionsmarken“…