Erwägungsgrund 1 32017R1001
Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, diese Verordnung zu kodifizieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, diese Verordnung zu kodifizieren.