Art. 78 Buchst. a 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
der formale Inhalt der Beschwerde nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2017/1001 und das Verfahren für das Einlegen und die Prüfung der Beschwerde;
Erwägungsgrund 42 32017R1001Um eine wirksame, effiziente und vollständige Prüfung von Entscheidungen des Amtes durch die Beschwerdekammern im Rahmen eines transparenten, sorgfältigen,…
Art. 77 Abs. 2 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Artikel 66 bis 72 der Verordnung (EU) 2017/1001 für Beschwerden, die von den…
Art. 168 32017R1001Übertragung von Befugnissen
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 208 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen die Einzelheiten im Hinblick auf die Organisation der…
Art. 146 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zusätzlich zu den ihnen in Artikel 165 der Verordnung (EU) 2017/1001 übertragenen Befugnissen sind die Beschwerdekammern für Entscheidungen über Beschwerden…