Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist wünschenswert, eine gütliche, zügige und effiziente Streitbeilegung zu erleichtern, indem das Amt mit der Einrichtung eines Mediationszentrums beauftragt wird, dessen Dienste jeder in Anspruch nehmen könnte, um eine einvernehmliche Einigung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern herbeizuführen.
Das Amt kann den Parteien freiwillige Mediationsdienste zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung anbieten.
Das Amt kann für die Zwecke des Artikels 151 Absatz 3 ein Mediationszentrum (im Folgenden „Zentrum“) einrichten.
Die Einrichtung des Markensystems der Union hat zu einer Zunahme der finanziellen Belastung für die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz und andere…
Gemäß Erwägungsgrund 73 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 sollte durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle und insbesondere ihre Zusammensetzung…
Die Mediation kann durch auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnittene Verfahren eine kostengünstige und rasche außergerichtliche Streitbeilegung in Zivil-…
Die Union hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, in dem der freie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.