Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Amt sollte die Parteien dazu anhalten, alternative Streitbeilegung – wie etwa Mediation – zu nutzen, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Zu diesem Zweck sollte das Amt den Parteien die Möglichkeit bieten, diese Dienste im Rahmen der Verfahren auf Unionsebene in Anspruch zu nehmen. Das Amt sollte diese Dienste selbst erbringen, doch die Parteien sollten auch die Möglichkeit haben, andere Mediationsdienste zu nutzen.
Das Amt kann den Parteien freiwillige Mediationsdienste zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung anbieten.
Es ist wünschenswert, eine gütliche, zügige und effiziente Streitbeilegung zu erleichtern, indem das Amt mit der Einrichtung eines Mediationszentrums beauftragt…
Das Gericht fordert die Parteien zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jeder Lage des Verfahrens entweder direkt oder gegebenenfalls mit Hilfe der Zentralen…
Im Hinblick auf eine rasche und erschwingliche außergerichtliche Streitbeilegung sollten die Mitgliedstaaten den Parteien eine alternative Streitbeilegung durch…
Um die Parteien zu einer gütlichen Einigung im Falle von Streitigkeiten über den Abschluss oder die Änderung eines schriftlichen Vertrags zu ermutigen, sollten…
Im Hinblick auf eine rasche und erschwingliche außergerichtliche Streitbeilegung sollten die Mitgliedstaaten den Parteien eine alternative Streitbeilegung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.