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Die Mitgliedstaaten sollten selbst festlegen, wie sie die Daten erheben, doch um Daten regional sinnvoll zusammenfassen zu können, sollten sich die Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene auf Mindestanforderungen für die Datenqualität, den Erfassungsgrad und die Kompatibilität einigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Meeresgebiete in einzelnen Regionen gemeinsam mit Drittstaaten bewirtschaftet werden. Besteht auf regionaler Ebene allgemeine Einigkeit über die Methoden, sollten die regionalen Koordinierungsgruppen der Kommission auf der Grundlage dieser Einigung einen Entwurf eines regionalen Arbeitsplans zur Genehmigung vorlegen.
Die Mitgliedstaaten müssen bei der Erhebung von Daten für dasselbe Meeresgebiet und für Regionen mit wichtigen Binnengewässern untereinander sowie mit…
Die Mitgliedstaaten koordinieren – in enger Zusammenarbeit mit der Kommission – ihre Datenerhebung mit anderen Mitgliedstaaten derselben Region und treffen alle…
Bei der Erstellung seines nationalen Arbeitsplans arbeitet jeder Mitgliedstaat im Rahmen der regionalen Koordinierungsgruppen gemäß Artikel 9 mit den anderen…
Die Mitgliedstaaten sollten sich unter Beachtung der im Rahmen von Unionsrecht und internationalem Recht bestehenden Rechte und Pflichten der betreffenden…
Eine Bestandsbewirtschaftung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten erfordert vereinheitlichte, zuverlässige und akkurate…
Wie in Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 geregelt, koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten zur Datenerhebung mit den anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.