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Um jedoch zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen kommt, wenn die Daten zur Fischerei gemäß den Bestimmungen anderer Rechtsakte der Union erhoben und verwaltet werden, etwa der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates , sollten in dieser Verordnung nur die Bestimmungen für die Nutzung und die Übermittlung derartiger Daten geregelt werden.
Die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von biologischen, umweltbezogenen, technischen und sozioökonomischen…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates…
Die Nutzung der mit der vorliegenden Verordnung festgesetzten Fangmöglichkeiten erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20.…
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.