Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Blick auf eine Vereinfachung der Berechnung der beihilfefähigen Kosten nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für Vorhaben, die zumindest teilweise aus einem Unionsfonds finanziert werden, bei dem die Anwendung vereinfachter Kostenoptionen zulässig ist, sollten die Bestimmungen über die beihilfefähigen Kosten angepasst werden.
Für die Berechnung der Beihilfeintensität und der beihilfefähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Auf die…
In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die beihilfefähigen Kosten können anhand der in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des…
In Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 wird folgender Satz angefügt: „Die beihilfefähigen Kosten können anhand der in der Verordnung (EU) Nr.…
In Anbetracht der von der Kommission gesammelten Erfahrung und mit Blick auf die Vereinfachung und Präzisierung der Beihilfevorschriften sowie auf die…
Zusätzlich zu den Optionen nach Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Kommission die Ausgaben der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von…
Zur Vereinfachung der Verwendung der Mittel und zur Verringerung des Fehlerrisikos bei gleichzeitiger Unterscheidung — wenn nötig — entsprechend den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.