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Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Anpassung des rechtlichen Rahmens, damit die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten in der Union möglich wird, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. Insbesondere hat diese Verordnung keine erheblichen Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Lizenzen für die Rechte vergeben werden, und verpflichtet die Rechtsinhaber und Anbieter nicht, Verträge neu auszuhandeln. Zudem wird mit dieser Verordnung nicht verlangt, dass die Anbieter Maßnahmen treffen, um die Qualität der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten außerhalb des Wohnsitzmitgliedstaats des Abonnenten zu gewährleisten. Schließlich gilt diese Verordnung nicht für Anbieter, die Online-Inhaltedienste ohne Zahlung eines Geldbetrags anbieten und die von der Option, die grenzüberschreitende Portabilität ihrer Dienste zu ermöglichen, keinen Gebrauch machen. Sie verursacht daher keine unverhältnismäßigen Kosten —
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Festlegung gemeinsamer Vorschriften, die zur Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet und zur Abschaffung der…
Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, sicherzustellen, dass Nutzer, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, Online-Zugang zu umfassenden, verlässlichen,…
Das Ziel dieser Verordnung ist daher, den harmonisierten Rechtsrahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte anzupassen und ein…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich eine verbesserte Kontrolle der Tätigkeiten von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung durch deren…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Festlegung der erforderlichen Regulierungsgrundsätze und Vorschriften für eine bessere Regulierungsaufsicht, die…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten sowie die Schaffung eines geeigneten Rahmens für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.