Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gültigkeitsdauer eines Prospekts sollte klar begrenzt werden, damit Anlageentscheidungen nicht aufgrund veralteter Informationen getroffen werden. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit sollte die Gültigkeitsdauer des Prospekts mit seiner Billigung beginnen, was ein von der zuständigen Behörde leicht nachzuprüfender Zeitpunkt ist. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Rahmen eines Basisprospekts sollte nur dann länger gültig bleiben können als der Basisprospekt, wenn vor Ablauf der Gültigkeit für das weiterhin bestehende Angebot ein Nachfolge-Basisprospekt gebilligt und veröffentlicht wird.
Ein Prospekt ist — unabhängig davon, ob er aus einem einzigen Dokument oder aus mehreren Einzeldokumenten besteht — nach seiner Billigung 12 Monate lang für…
Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren kann nach Ablauf des Basisprospekts, auf dessen Grundlage es eröffnet wurde, aufrechterhalten werden, sofern…
Die Frist gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 wird auf 20 Arbeitstage verlängert, wenn das öffentliche Angebot Wertpapiere eines Emittenten betrifft, dessen…
Nach seiner Billigung ist der Prospekt der Öffentlichkeit durch den Emittenten, den Anbieter oder die die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt…
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit sollte die Geltungsdauer des Prospekts mit seiner Billigung beginnen, was ein von der zuständigen Behörde leicht zu…
Es sollte klargestellt werden, dass die endgültigen Bedingungen eines Basisprospekts nur die Informationsbestandteile der Wertpapierbeschreibung enthalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.