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Die neuen Vorschriften für Geldmarktfonds bauen auf der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die den rechtlichen Rahmen für die Gründung, die Verwaltung und den Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in der Union bildet, und der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , die den rechtlichen Rahmen für die Gründung, die Verwaltung und den Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) in der Union bildet, auf.
„Organismen für gemeinsame Anlagen“ Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und…
Für OGAW und AIF, die Geldmarktfonds im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds…
Organismen für gemeinsame Anlagen können in der Union als OGAW, für deren Verwaltung eine nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene…
Die vorliegende Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Diese Verordnung enthält zusätzliche…
Es ist wichtig, dass OGAW und AIF, die die Merkmale eines Geldmarktfonds haben, auch als Geldmarktfonds eingestuft werden und dass ihre Fähigkeit, die neuen…
Durch die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV) auf Unionsebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.