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Organismen für gemeinsame Anlagen, die die gleichen Merkmale wie ein Geldmarktfonds haben, sollten harmonisierten Vorschriften unterliegen. OGAW und AIF, deren Anlageziel darin besteht, geldmarktsatzkonforme Renditen zu erwirtschaften oder den Wert der Anlage zu erhalten, und die dies erreichen wollen, indem sie in kurzfristige Anlagen wie Geldmarktinstrumente oder Einlagen investieren oder umgekehrte Pensionsgeschäfte oder bestimmte Derivatekontrakte schließen, um damit einzig und allein die mit anderen Anlagen des Fonds verbundenen Risiken abzusichern, sollten die neuen Vorschriften über Geldmarktfonds verbindlich einhalten müssen.
Ein Geldmarktfonds, der ein OGAW ist, und der Geldmarktfondsverwalter erfüllen jederzeit die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG, sofern diese Verordnung…
Es ist wichtig, dass OGAW und AIF, die die Merkmale eines Geldmarktfonds haben, auch als Geldmarktfonds eingestuft werden und dass ihre Fähigkeit, die neuen…
Organismen für gemeinsame Anlagen können in der Union als OGAW, für deren Verwaltung eine nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene…
Das Ziel, geldmarktsatzkonforme Renditen zu erwirtschaften, ist im weiteren Sinne zu verstehen. Der antizipierte Ertrag muss EONIA, Libor, Euribor oder einem…
Das Ziel, den Wert der Anlage zu erhalten, ist nicht als Kapitalgarantie vonseiten eines Geldmarktfonds zu verstehen. Es ist vielmehr als Zielsetzung zu sehen,…
Organismen für gemeinsame Anlagen können entweder als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) betrieben werden, die durch eine nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.