Erwägungsgrund 16 32017R1131
Das Ziel, den Wert der Anlage zu erhalten, ist nicht als Kapitalgarantie vonseiten eines Geldmarktfonds zu verstehen. Es ist vielmehr als Zielsetzung zu sehen, die ein OGAW oder AIF zu verfolgen sucht. Verlieren die Anlagen an Wert, so impliziert dies nicht, dass der Organismus für gemeinsame Anlagen von seinem Ziel der Werterhaltung abgerückt ist.