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Es ist wichtig, dass OGAW und AIF, die die Merkmale eines Geldmarktfonds haben, auch als Geldmarktfonds eingestuft werden und dass ihre Fähigkeit, die neuen einheitlichen Vorschriften über Geldmarktfonds laufend zu erfüllen, eigens überprüft wird. Zu diesem Zweck sollten Geldmarktfonds von den zuständigen Behörden zugelassen werden. Bei OGAW sollte die Zulassung als Geldmarktfonds Teil der OGAW-Zulassung gemäß den harmonisierten Verfahren der Richtlinie 2009/65/EG sein. Da die Richtlinie 2011/61/EU für AIF keine harmonisierten Zulassungs- und Aufsichtsverfahren vorsieht, müssen für deren Zulassung gemeinsame Basisvorschriften festgelegt werden, die den bestehenden harmonisierten OGAW-Vorschriften entsprechen. Durch solche Verfahren sollte sichergestellt werden, dass der Verwalter eines als Geldmarktfonds zugelassenen AIF ein gemäß der Richtlinie 2011/61/EU zugelassener AIFM ist.
Ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der erstmals gemäß der Richtlinie 2009/65/EG als OGAW und gemäß dieser Verordnung als Geldmarktfonds zulassungspflichtig…
Ein AIF wird nur dann als Geldmarktfonds zugelassen, wenn die für den Geldmarktfonds zuständige Behörde den Antrag eines AIFM, der bereits nach der Richtlinie…
Ein Geldmarktfonds, der ein OGAW ist, und der Geldmarktfondsverwalter erfüllen jederzeit die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG, sofern diese Verordnung…
Organismen für gemeinsame Anlagen können in der Union als OGAW, für deren Verwaltung eine nach der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene…
Organismen für gemeinsame Anlagen, die die gleichen Merkmale wie ein Geldmarktfonds haben, sollten harmonisierten Vorschriften unterliegen. OGAW und AIF, deren…
Die für den Geldmarktfonds zuständige Behörde sollte überprüfen, ob dieser die vorliegende Verordnung auf Dauer einhalten kann. Die zuständigen Behörden sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.