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Zur Begrenzung der von Geldmarktfonds eingegangenen Risiken muss das Gegenparteirisiko verringert werden, indem für das Portfolio dieser Fonds klare Diversifizierungsanforderungen festgelegt werden. Zu diesem Zweck sollten umgekehrte Pensionsgeschäfte in vollem Umfang besichert sein, und zur Begrenzung des operationellen Risikos dürfen nicht mehr als 15 % des Geldmarktfondsvermögens auf die Gegenpartei eines einzigen umgekehrten Pensionsgeschäfts entfallen. Für alle OTC-Derivate sollte die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten.
Die Vermögenswerte, die ein Geldmarktfonds im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts entgegennimmt, sind ausreichend diversifiziert, wobei die Engagements…
Das Engagement eines Geldmarktfonds gegenüber einer einzigen Gegenpartei macht bei Derivatgeschäften, die die in Artikel 13 festgelegten Bedingungen erfüllen…
die im Rahmen des Pensionsgeschäfts erzielten Mittelzuflüsse des Geldmarktfonds, die von einer gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen…
die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten sind regulierte und beaufsichtigte Institute einer der von der zuständigen Behörde des Geldmarktfonds…
Umgekehrte Pensionsgeschäfte sollten von Geldmarktfonds als ein Mittel zur sehr kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberschüssen verwendet werden können, sofern…
Die als Geldmarktfondsanlagen zulässigen Finanzderivate sollten einzig und allein der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken dienen und sich ausschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.