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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die gemeinsamen und allgemeinen Bestimmungen über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (im Folgenden „EFRE“), festgelegt. Um von Naturkatastrophen betroffenen Mitgliedstaaten zusätzliche Unterstützung zu gewähren, sollte es möglich sein, eine gesonderte Prioritätsachse im Rahmen eines operationellen Programms mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % einzuführen, um die in der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Investitionsprioritäten des EFRE abzudecken,.
In dieser Verordnung werden die gemeinsamen Regelungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den…
Eine gesonderte Prioritätsachse mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % kann im Rahmen eines operationellen Programms zur Unterstützung von Vorhaben…
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates legt die gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale…
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gibt den Handlungsrahmen für den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen…
„8. Eine gesonderte Prioritätsachse mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 % kann im Rahmen eines operationellen Programms zur Unterstützung von Vorhaben…
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Bestimmungen für den EFRE, den Europäischen Sozialfonds (ESF),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.