Erwägungsgrund 2 32017R1224
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 15. Dezember 2015 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Methylisothiazolinon an. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass bei Rinse-off-Kosmetikprodukten eine Konzentration von höchstens 0,0015 % (15 ppm) Methylisothiazolinon hinsichtlich der Induktion einer Kontaktallergie für den Verbraucher als unbedenklich anzusehen ist.