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Der Stoff 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Methylisothiazolinone, CAS-Nummer 2682-20-4, geführt wird, ist derzeit mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in aus- bzw. abzuspülenden kosmetischen Mitteln (Rinse-off-Produkten) durch Eintrag 57 in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
Methylisothiazolinon ist mit einer Konzentration von bis zu 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln durch Eintrag 57 in…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel erhalten die Einträge 39 und 57 folgende Fassung: Bezeichnung der Stoffe Bedingungen…
Der Stoff Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-arginin-hydrochlorid, der gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter dem Namen Ethyl…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält Eintrag 57 folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Der SCCS gelangte zu dem Schluss, dass derzeitige klinische Daten darauf hinweisen, dass eine Konzentration von 100 ppm von Methylisothiazolinon in kosmetischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.