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Daher erfüllt die Verwendung von 4,5-Epoxydec-2(trans)-enal (FL-Nr. 16.071) nicht die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Der Stoff sollte demnach zum Schutz der menschlichen Gesundheit unverzüglich aus der Liste gestrichen werden.
Daher entspricht die Verwendung von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a…
Die Verwendung von Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) erfüllt daher nicht die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a der…
Daher entspricht die Verwendung von p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4…
Der Aromastoff 4,5-Epoxydec-2(trans)-enal (FL-Nr. 16.071) ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 als Aromastoff aufgeführt, dessen Bewertung noch…
Da weder die Daten, die innerhalb der ursprünglichen Frist übermittelt wurden, noch die Daten, die die Behörde nach Ablauf dieser Frist nacheinander angefordert…
Die vorgelegten Daten wurden von der Behörde bewertet, die in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss kam, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.