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Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der südlichen Nordsee (ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa, VIId-VIIh) noch immer stark gefährdet und gehen weiter zurück. Die Erhaltungsmaßnahmen, d. h. das Verbot der Befischung von Wolfsbarsch, sollten daher in den ICES-Divisionen VIIa, VIIb, VIIc, VIIg, VIIj und VIIk — mit Ausnahme der Gewässer innerhalb von zwölf Seemeilen von der Basislinie im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königsreichs — beibehalten werden. Ansammlungen von laichendem Wolfsbarsch sollten geschützt und die gewerblichen Fänge im Jahr 2017 weiter reduziert werden. Vor dem Hintergrund der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sollten begrenzte Fischereien mit Haken und Leinen zugelassen werden, wobei eine Schließung der Fischerei zum Schutz der Laicherbestände vorgesehen werden sollte. Darüber hinaus sollten unerwünschte und unvermeidliche Beifänge von Wolfsbarsch durch Schiffe, die Grundschleppnetze und Waden einsetzen, auf 3 % des Gesamtgewichts der gefangenen Meerestiere an Bord bei einer Höchstmenge von 400 Kilogramm pro Monat beschränkt werden. Aus denselben Gründen sollten Beifänge für aufgespannte Kiemennetze auf 250 Kilogramm pro Monat beschränkt werden. Fänge im Rahmen der Freizeitfischerei aus dem nördlichen Bestand sowie vorsorglich aus dem Bestand im Golf von Biskaya sollten durch eine tägliche Obergrenze eingeschränkt werden.
Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der…
Gemäß wissenschaftlichen Gutachten sind die Bestände von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in der Keltischen See, im Ärmelkanal, in der Irischen See und in der…
Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat ein geändertes Gutachten für 2018 für Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) in den ICES-Divisionen 4b–c, 7a…
Darüber hinaus sollten die von Irland ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen, nämlich das Verbot, Wolfsbarsch zu fangen, an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen…
Unionsschiffen ist es untersagt, Wolfsbarsch in den nachstehend aufgeführten Gebieten in größeren als den in Absatz 2 festgelegten Mengen zu fangen, an Bord zu…
Fischereifahrzeugen der Union sowie der gewerblichen Fischerei vom Ufer aus ist es untersagt, in den folgenden Gebieten Wolfsbarsch zu befischen und in diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.