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Damit die Kunden weiterhin Vertrauen in das Energieetikett haben, sollte es nicht gestattet sein, für energieverbrauchsrelevante Produkte und nicht energieverbrauchsrelevante Produkte andere Etiketten zu verwenden, die das Energieetikett nachbilden. Für energieverbrauchsrelevante Produkte, die nicht in den Geltungsbereich von delegierten Rechtsakten fallen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch nationale Regelungen für die Kennzeichnung dieser Produkte beibehalten bzw. neue Regelungen einführen dürfen. Zusätzliche Etiketten, Zeichen, Symbole oder Beschriftungen, die die Kunden in Bezug auf den Energieverbrauch des betreffenden Produkts irreführen oder verwirren können, sollten aus dem gleichen Grund nicht erlaubt sein. Etiketten gemäß Rechtsvorschriften der Union, wie die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere ökologische Parameter und zusätzliche Kennzeichnungen wie der EU Energy Star und das EU-Umweltzeichen sollten nicht als irreführend oder verwirrend gelten.
Können bei energieverbrauchsrelevanten Produkten, für die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1369 eingeführte Energieetiketten gelten, Informationen über einen…
Die Verbraucher müssen vor irreführenden Informationen, die ihre Entscheidungen für nachhaltigere Produkte beeinflussen könnten, geschützt werden. Aus diesen…
Die Bereitstellung korrekter, sachdienlicher und vergleichbarer Informationen über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten…
Die Verordnung (EU) 2017/1369, mit der ein Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt wurde, gilt, parallel zu dieser Verordnung, für…
Es ist verboten, Marken, Symbole, Beschriftungen oder andere Etiketten zu verwenden, die nicht im Einklang mit den Anforderungen an die Kennzeichnung nach § 3…
gegebenenfalls die Nutzung anderer Ressourcen und zusätzliche Angaben über das Produkt; in diesem Fall ist auf dem Etikett die Energieeffizienz des Produkts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.