Erwägungsgrund 6 32017R1369
Eine Verordnung ist das geeignete Rechtsinstrument, da sie klare und ausführliche Bestimmungen enthält, die eine abweichende Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ausschließen, und sie dadurch eine größere Harmonisierung in der gesamten Union sicherstellt. Ein harmonisierter Rechtsrahmen auf Unionsebene statt auf Ebene der Mitgliedstaaten senkt die Kosten für die Hersteller, sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und gewährleistet den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.