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Die Union hat mit einem an das ICCAT-Sekretariat gerichteten Schreiben vom 23. Dezember 2016 bestätigt, dass sie die Empfehlung 16-05 ab dem 1. Januar 2017 umsetzen wird. Die Union hat insbesondere bestätigt, dass sie die Schonzeit für Schwertfisch im Mittelmeer gemäß Absatz 11 der Empfehlung 16-05 während des Zeitraums vom 1. Januar bis zum 31. März ab 2017 einrichten wird. Es ist daher angebracht, eine solche Schonzeit als Voraussetzung für die Festsetzung und Aufteilung von Fangmöglichkeiten für Schwertfisch im Mittelmeer einzuführen.
Die betreffenden Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 1. April 2016 die gewählte Schonzeit gemäß Absatz 1 mit. Alle Ringwadenfischer der betreffenden…
Im Hinblick auf den Schutz von Schwertfisch, insbesondere der kleinen Exemplare, ist die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum…
Da die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/72, die Fangverbote für gefährdete Arten oder in Schonzeiten betreffen, ohne Unterbrechung gelten sollten, ist es…
Im Hinblick auf den Schutz von Schwertfisch, insbesondere der kleinen Exemplare, ist die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer im Zeitraum vom 15. Oktober bis…
Die TAC für Schwertfisch im Mittelmeer für 2018 wird gemäß der ICCAT-Empfehlung 16-05 gesenkt. Die Fänge aller anderen ICCAT-Bestände im Rahmen der…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.