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Die Union teilte dem ICCAT-Sekretariat mit Schreiben vom Dezember 2016 mit, dass bestimmte Maßnahmen, die in der ICCAT-Empfehlung 16-05 festgelegt wurden, im Januar 2017 in der Union in Kraft treten würden, insbesondere die vom 1. Januar bis zum 31. März festgelegte Schonzeit und die Zuteilung von Quoten für den Fang von Schwertfisch aus dem Mittelmeer. Alle anderen in der ICCAT-Empfehlung 16-05 festgelegten Maßnahmen würden zusammen mit einigen der bereits umgesetzten Maßnahmen in den in dieser Verordnung festgelegten Wiederauffüllungsplan aufgenommen werden.
Diese Verordnung enthält allgemeine Vorschriften für die Durchführung des von der ICCAT angenommenen mehrjährigen Wiederauffüllungsplans für Schwertfisch…
Die Union hat mit einem an das ICCAT-Sekretariat gerichteten Schreiben vom 23. Dezember 2016 bestätigt, dass sie die Empfehlung 16-05 ab dem 1. Januar 2017…
Auf der Jahrestagung 2016 der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) in Vilamoura (Portugal) haben…
In Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2017/2107 sind technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Schwertfisch aus dem Mittelmeer festgelegt. Die mit…
Da die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/72, die Fangverbote für gefährdete Arten oder in Schonzeiten betreffen, ohne Unterbrechung gelten sollten, ist es…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2012 einen überarbeiteten mehrjährigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.