Erwägungsgrund 4 32017R1399
Die besonderen Bestimmungen, die die Verwendung von Zusatzstoffen in Wein gestatten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Beschluss 2006/232/EG des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 der Kommission sowie den entsprechenden Durchführungsbestimmungen festgelegt.