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Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform als Farbstoff in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln sicher ist. Der SCCS befand jedoch ferner, dass angesichts von durch Inhalation von Zinkoxidpartikeln hervorgerufenen Lungenentzündungen eine Verwendung von Zinkoxid in kosmetischen Mitteln, die zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Zinkoxid durch Inhalation führt, bedenklich sei.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse“, der mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission…
In Anbetracht der Stellungnahmen des SCCS sollte die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform in kosmetischen Mitteln auf solche Anwendungen…
Der SCCS wurde ersucht, eine Sicherheitsbewertung von Zinkoxid in Nanoform vorzunehmen. Er legte am 18. September 2012 eine Stellungnahme vor, auf die am 23.…
Der SCCS war ferner der Auffassung, dass ausgehend von den verfügbaren Informationen die Verwendung von Nanopartikeln von Zinkoxid in Sprays nicht als sicher…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass in anderer Form als in Nanoform vorliegendes Zinkoxid zur Verwendung als…
Der SCCS war ferner der Auffassung, dass ausgehend von den verfügbaren Informationen die Verwendung von Titandioxid (Nano) in Sprays nicht als sicher anzusehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.