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In Anbetracht der Stellungnahmen des SCCS sollte die Verwendung von Zinkoxid in unbeschichteter Nicht-Nanoform in kosmetischen Mitteln auf solche Anwendungen beschränkt werden, die nicht zu einer Exposition der Lunge des Endverbrauchers durch Inhalation führen können.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 18. September 2012 , die am 23. September 2014 überarbeitet…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS ist die Kommission der Auffassung, dass in anderer Form als in Nanoform vorliegendes Zinkoxid zur Verwendung als…
Der SCCS war ferner der Auffassung, dass ausgehend von den verfügbaren Informationen die Verwendung von Nanopartikeln von Zinkoxid in Sprays nicht als sicher…
Darüber hinaus wies der SCCS in einer weiteren Stellungnahme vom 23. September 2014 zur Klärung der Bedeutung des Begriffs „sprühbare Anwendungen/Produkte“ für…
Der SCCS wurde ersucht, eine Sicherheitsbewertung von Zinkoxid in Nanoform vorzunehmen. Er legte am 18. September 2012 eine Stellungnahme vor, auf die am 23.…
Im Lichte der genannten Stellungnahmen des SCCS sollte Titandioxid (Nano) gemäß den Spezifikationen des SCCS zur Verwendung als UV-Filter in kosmetischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.